Leistungen

Deklarationsberatung

Ich erstelle sämtliche „laufenden Steuererklärungen“ (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Feststellungserklärungen) sowie auch Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen.

Jahresabschluss

Ich erstelle handels- als auch steuerrechtliche Jahresabschlüsse für Unternehmen aller Rechtsformen. Selbstverständlich umfasst diese Tätigkeit auch die Erstellung erforderlicher E-Bilanzen zur elektronischen Übermittlung an die Finanzverwaltung. Ferner erfülle ich die gesetzlich auferlegten Pflichten zur Veröffentlichung/Hinterlegung des Jahresabschlusses Ihres Unternehmens im Bundesanzeiger.

Für Gewerbetreibende und Freiberufler erstelle ich Einnahmen-Überschussrechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG. 

Rechnungswesen / Buchhaltung

Die Finanzbuchhaltung bildet die wichtigste Grundlage für zukünftige kaufmännische Entscheidungen. Ich sehe es als Kernbereich der Steuerberatung und zentralen Bestandteil Ihrer betrieblichen Steuerung und stelle Ihnen für jede Buchungsperiode eine aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertung zur Verfügung. Im Rahmen meiner Bearbeitung Ihrer Finanzbuchhaltung kontrolliere ich Ihre Unterlagen auf gesetzliche Anforderungen (beispielsweise zum Vorsteuerabzug) wie  auch eventuelle Fehlbuchungen oder Doppelzahlungen.

Selbstanzeigen

Steuerhinterziehung ist nach wie vor die einzige Straftat in Deutschland, aus welcher man komplett straffrei herauskommen kann. Voraussetzung ist eine wirksame, dass bedeutet eine zeitgerechte und vollumfängliche Selbstanzeige. Diese erstelle ich für Sie oder Ihr Unternehmen.

Verfahrensrecht

Gegen sämtliche Verwaltungsakte stehen dem Steuerpflichtigen Rechtsmittel zur Verfügung. Beispielsweise ein simpler Steuerbescheid besteht aus mehreren Verwaltungsakten, welcher jeder für sich genommen rechtsfehlerhaft sein kann. Für meine Mandanten führe ich im Falle rechtswidriger Verwaltungsakte das außergerichtliche Rechtsbehelfs- wie auch das gerichtliche Klageverfahren.

Ferner erwirke ich die Stundung wirksam festgesetzter Steuerzahlungen sowie die Aussetzung der Vollziehung bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung.

Unternehmensnachfolge / Erbschaft- und Schenkungsteuer

Jede Karriere neigt sich irgendwann dem Ende zu. Übertragung von Unternehmens-/Betriebsvermögen auf die nächste Generation kann ungewünschte Steuerbelastungen (Ertragsteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer) mitbringen. Dies lässt sich vermeiden.

Ebenso können lebzeitige Gestaltungen, gerade bei vermögenden Personen, die Entstehung von teilweise erheblicher Erbschaft-/Schenkungsteuer ohne jeden Nachteil vermeiden.

Ich zeige Ihnen die Wege auf.

Klassische Steuerberatung

Die Teilnahme an Betriebsprüfungen (inkl. Lohnsteuerprüfung und Umsatzsteuersonderprüfung), die Unterstützung bei Finanzierungen, Beratung zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer, Rechtsformwahl nach steuerlichen Gesichtspunkten usw. gehören zu meinem laufenden Aufgabenbereich.